Kommt es in diesen Wochen zu Gesprächen mit einzelnen Mitarbeitern, um die Regeln für eine drohende Kündigung zum Jahresende zu diskutieren, dreht es sich zumeist auch um eine Abfindung als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall. Hierbei sollten die Beteiligten darauf achten, dass diese Zahlung entweder komplett noch 2010 oder im Folgejahr erfolgt. Denn nur dann kommt es zu einer Steuerermäßigung. » weiterlesen