Der brave Steuerbürger ist der Auffassung, dass er sich auf die Aussagen seines Finanzamtes verlassen kann. Überrascht erfährt er von seinem Steuerberater, dass er hierzu eine verbindliche Auskunft benötigt, die obendrein noch Geld kostet. Entschließt sich der Steuerpflichtige auf dringende Empfehlung seines Steuerberaters hierzu, sieht er ein Schriftstück, das sehr formal aufgebaut ist, die Bezeichnung „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ enthält und darüber hinaus aus Laienperspektive recht umständlich wirkt. Dass es auch anders und wohl auch vernünftiger geht, zeigt ein Urteil des BFH (BFH vom 12.08.2015 – I R 45/14, DB 2016 S. 212). » weiterlesen