Nachteile durch Verpachtung von Grundstücken zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Reaktion des Gesetzgebers notwendig!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Ein Element der Energiewende ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine Möglichkeit zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bieten dabei Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. In der Praxis hat sich dafür ein Modell entwickelt, bei dem Land- und Forstwirte ihre Flächen an Dritte vermieten, die auf diesen Flächen dann die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien errichten, diese betreiben und nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit diese zurückbauen. Dabei werden diese Flächen zum Teil von den Land- und Forstwirten weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet (sog. Agri-Photovoltaikanlagen), zum Teil auch gar nicht mehr. Die Möglichkeit durch sog. Freiflächen-Photovoltaikanlagen Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, hat für die Land- und Forstwirte jedoch einen steuerlichen Haken, der sich in der Erbschaft- und Schenkungsteuer verbirgt. Der Gesetzgeber ist daher gefordert, wie auch in § 9 GewStG, durch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu reagieren, damit dieser Baustein der Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. » weiterlesen