Der EuGH hatte in der Rechtssache Barlis 06 über die Frage zu entscheiden, ob dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug aus seinen Eingangsrechnungen zusteht (EuGH vom 15.09.2016 – Rs. C-516/14, Barlis 06, RS1216655). Die Eingangsrechnungen enthielten die Angaben „Erbringung juristischer Dienstleistung ab [einem bestimmten Datum] bis zum heutigen Tag“ oder „Erbringung juristischer Dienstleistung bis zum heutigen Tag“. Fraglich war, ob diese Angaben den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) und an die Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) genügen. » weiterlesen