EuGH präzisiert die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, München

Der EuGH hatte in der Rechtssache Barlis 06 über die Frage zu entscheiden, ob dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug aus seinen Eingangsrechnungen zusteht (EuGH vom 15.09.2016 – Rs. C-516/14, Barlis 06, RS1216655). Die Eingangsrechnungen enthielten die Angaben „Erbringung juristischer Dienstleistung ab [einem bestimmten Datum] bis zum heutigen Tag“ oder „Erbringung juristischer Dienstleistung bis zum heutigen Tag“. Fraglich war, ob diese Angaben den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) und an die Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) genügen. » weiterlesen