Mit seinem am 29.03.2017 erklärten Austritt aus der EU hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine zweijährige Frist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf die EU-Mitgliedschaft automatisch endet. Anlässlich des am 29.03.2019 geplanten Brexit hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgelegt (Brexit-StBG). Mit Wirksamwerden des Austritts ist das Vereinigte Königreich steuerlich als Drittland zu qualifizieren. Folge hiervon ist, dass eine Reihe steuerlicher Begünstigungen auf Sachverhalte mit Bezug zum Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden werden. Bislang noch offen ist, ob die mit dem Brexit einhergehenden steuerlichen Implikationen durch die Vereinbarung einer Übergangsfrist entschärft werden. » weiterlesen