Mit der Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber bei Kapitalvermögen, das im steuerlichen Privatvermögen gehaltenen wird, die Unterscheidung zwischen den laufenden Erträgen und den Einkünften aus der Veräußerung des Kapitalvermögens selbst aufgegeben. Während nunmehr auch die Gewinne aus den Wertveränderungen des Kapitalvermögens steuerlich verstrickt sind, ist die Behandlung von Verlusten jedoch nicht konsistent. » weiterlesen