
RA/FAStR/ StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg
Der Bundesrat hat am 08.07.2016 dem Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes (dazu Wiese, Steuerboard vom 23.06.2016, DB1207967) nicht zugestimmt, sondern die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt (BR-Drucks. 344/16 [B]). Ziel des Vermittlungsverfahrens soll eine „grundlegende Überarbeitung“ des Gesetzentwurfs sein. Der Beschluss weicht insoweit vom Vorschlag der zuständigen Ausschüsse der Länderkammer ab, wonach eine grundlegende Überarbeitung im Vermittlungsverfahren „insbesondere“ unter Berücksichtigung bestimmter Gesichtspunkte erfolgen sollte (u.a. 10%-Verwaltungsvermögensquote als Voraussetzung für Optionsverschonung, BR-Drucks. 344/1/16). Dem Vernehmen nach soll dadurch eine offene Befassung im Vermittlungsausschuss ermöglicht werden. Das neue ErbStG soll für Erwerbe anwendbar sein, für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht (BT-Drucks. 18/8911; § 37 Abs. 11 ErbStG-E). Zumindest aus heutiger Sicht dürfte das Gesetz nicht vor Herbst 2016 in Kraft treten. Fraglich ist, was den Gesellschaftern eines Familienunternehmens im Einzelfall zu empfehlen ist. » weiterlesen