Anteilstausch im Privatvermögen – steuerneutral möglich?

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Bei der Übertragung von Unternehmen kommt Umwandlungsvorgängen regelmäßig eine große Bedeutung zu. Dabei spielen die Vorschriften des Umwandlungs- und des Umwandlungssteuergesetzes die entscheidende Rolle. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von unter 1%, die im Privatvermögen gehalten werden, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Regelung des § 20 Abs. 4a EStG eingeführt. Diese Regelung geht den allgemeinen Regelungen des Umwandlungsteuergesetzes vor und bietet insbesondere für sog. Alt-Anteile, also Anteile die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt z. B. für Management-Beteiligungs-Programme, aber auch in klassischen Private-Equity-Konstellationen kann die Vorschrift relevant werden. » weiterlesen