Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften: Bestimmung eines missbräuchlichen Mantelkaufs anhand der 25%-Grenze ist verfassungswidrig

StB/Dipl.-Kfm.  Dr. Hans Weggenmann, Geschäfts-führender Partner bei Rödl & Partner

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11, RS1239057) die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG zum Verlustabzug bzw. -untergang bei Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine rückwirkende Neuregelung für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 vorzunehmen. Die Entscheidung unterstreicht zwei wesentliche Grundsätze der Besteuerung: das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowie das Willkürverbot. » weiterlesen

Mantelkaufregelung dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt

Betriebswirtschaftlich notwendige Umstrukturierungen werden häufig durch das Steuerrecht behindert. Nach § 8c KStG wird der Verlustvortrag anteilig gekappt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% der Anteile wechseln und vollständig ausgeschlossen, wenn mehr als 50% auf einen anderen Inhaber übertragen werden. Die Rigidität und der substanzbesteuernde Charakter dieser Regelung forderten eine verfassungsrechtliche Überprüfung geradezu heraus. Aktuell wurde diese Frage in zwei Finanzgerichtsurteilen thematisiert. » weiterlesen

Zur notwendigen Reform des § 8c KStG

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Vorschrift des § 8c KStG als Ersatz der bis dahin gültigen Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG zum Verlustuntergang beim sog. „Mantelkauf“ in das KStG eingefügt. Obgleich mit Ablauf des Jahres 2010 gerade erst der dritte Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, für den die Vorschrift zur Anwendung kommt, hat sie zwischenzeitlich bereits zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren und zeigt dennoch sehr deutlich ihren generellen Reformbedarf. » weiterlesen