Marks & Spencer lebt!

Totgesagte leben manchmal doch länger. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer (Urteil vom 13. 12. 2005 – Rs. C-446/03, DB 2005 S. 27) hat 2005 die Europarechtler überrascht und die Finanzminister erfreut. Hatten doch die meisten Beobachter des Luxemburger Gerichtshofs erwartet, dass dieser eine phasengleiche Verlustverrechnung verlangen würde. Nur dann wären nämlich Verluste EU-ausländischer Tochtergesellschaften exakt gleich behandelt worden wie Verluste nationaler britischer Tochtergesellschaften. Das hätte voraussichtlich hohe Steuerausfälle für alle EU-Staaten bedeutet, deren Steuerrecht eine nationale Gruppenbesteuerung kennt, da diese damit automatisch europäisiert worden wäre. Die Sorge der Fisci um ihr nationales Steueraufkommen war daher groß und hat offenbar auch den EuGH dazu veranlasst, in seinem Urteil eine salomonische Lösung zu formulieren. » weiterlesen