Steuerliche Gewinnermittlung: Handelsbilanzielle Rückstellungsansätze für Sachleistungs-verpflichtungen bilden die Obergrenze

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 20.02.2020 hat der BFH die Entscheidung vom 20.11.2019 (XI R 46/17) zur Bedeutung der konkreten handelsbilanziellen Rückstellungsansätze für die Bewertung sachleistungsbezogener Rückstellungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach Inkrafttreten des BilMoG veröffentlicht. Der BFH hat entschieden, dass ein unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG ermittelter Rückstellungsansatz den handelsbilanziellen Rückstellungsansatz nicht überschreiten darf und damit dem handelsbilanziellen Rückstellungsansatz die Funktion einer Obergrenze im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung i.S. einer „Mindestmaßgeblichkeit“ zukommt. Die BFH-Entscheidung geht auf die Frage ein, ob und inwieweit das in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG normierte eigenständige steuerrechtliche Bewertungskonzept gemäß dem umfassenden steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG) dem allgemeinen Maßgeblichkeitsgrundsatz vorgeht. Für die Bilanzierungspraxis ist diese Fragestellung von hoher praktischer Relevanz. » weiterlesen

Modernisierung des Bilanzrechts und Einheitsbilanz in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der weltweite Siegeszug der internationalen Rechnungslegungsregeln (IAS/IFRS) hat zahlreiche nationale Gesetzgeber veranlasst, ihre nationalen Rechnungslegungsregeln zu modernisieren und fortzuentwickeln, die insbesondere für die jeweiligen Einzelabschlüsse von Bedeutung sind. » weiterlesen

Die Teilwertabschreibung – Änderungen durch das BilMoG und das geplante JStG 2010

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung geändert. Danach ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Damit gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Ausübung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (Führen von Verzeichnissen) erfüllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. » weiterlesen

Tax Accounting als Herausforderung für den Mittelstand

Die Zeit vor Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes war zumindest im Mittelstand durch eine weitgehende Übereinstimmung von Handels- und Steuerbilanz gekennzeichnet. Damit bestand keine Notwendigkeit, eine eigenständige Steuerbilanz auf der Grundlage einer steuerlichen Buchführung zu erstellen (Tax Accounting). Auch für die latenten Steuern im handelsrechtlichen Einzelabschluss bestand diese Notwendigkeit nicht, da latente Steuern in diesem Bereich von untergeordneter Bedeutung waren. » weiterlesen

Neujustierung der Maßgeblichkeit durch BilMoG und BMF-Schreiben

Mit dem BilMoG ist die formelle Maßgeblichkeit abgeschafft und die materielle Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG um einen steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt ergänzt worden. Diese Neujustierung der Maßgeblichkeit hat eine intensive Diskussion ausgelöst und eine Fülle von Fragen aufgeworfen. Daher wurde das am 12. 3. 2010 veröffentlichte BMF-Schreiben mit Spannung erwartet. » weiterlesen