EU-Kommission schlägt grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems vor

RA/StB Dr. Helge Jacobs, Counsel bei Linklaters LLP, München

Mit einem Aufkommen von fast einer Billion Euro im Jahr 2014 ist die Mehrwertsteuer eine bedeutende und wachsende Einkommensquelle der Mitgliedstaaten. Es ist daher ein drängendes Anliegen der Mitgliedstaaten, die jährliche Mehrwertsteuerlücke von schätzungsweise 170 Mrd. Euro zu schließen, die in nicht geringem Umfang auf betrügerische Machenschaften (ca. 50 Mrd. Euro) zurückgeht (sog. „Karussellbetrug“). Andererseits beklagt die Unternehmenspraxis, dass die mehrwertsteuerlichen Risiken und die Administration des grenzüberschreitenden Handels in der Union zunehmen und es einfacher und rechtssicherer sei, Lieferungen in das Nicht-EU Ausland abzuwickeln. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Aktionsplans hat die EU-Kommission daher am 04.10.2017 ein neues Übergangsregime zu grenzüberschreitenden Lieferungen in der Union vorgestellt und zugleich einen Ausblick auf das endgültige System gegeben. Die Kommission gibt das Ideal einer Besteuerung des Unternehmers nach den Regelungen im „Ursprungsland“ definitiv auf. Richtlinie sowie Verordnungen (vgl. Link zur Richtlinie en / de) sollen ab dem 01.01.2019 greifen. Erst 2022 soll dann der Wechsel zu einem endgültigen System für den Handel kommen. » weiterlesen

Binnenmarkt mit kleinen Fehlern – auf die richtige USt-IdNr. kommt es an

Seit 1993 funktioniert der europäische Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen. Eigentlich sollten damit auch die Steuergrenzen fallen. Theoretisch wäre dies ganz einfach. Ein Mehrwertsteuersystem, das Waren und Dienstleistungen ausschließlich im Herkunftsland besteuert, braucht keine Grenzkontrollen. Die Politik will aber eine Besteuerung dort, wo die Verbraucher sitzen. Eine solche Besteuerung im Bestimmungsland funktioniert aber nur, wenn man weiß, welche Waren und Dienstleistungen in andere Länder wandern. Zumindest eine virtuelle Grenze muss also bleiben. Die Mehrwertsteuer bedient sich dazu eines einfachen Tricks: Derselbe Sachverhalt wird doppelt und manchmal auch dreifach steuerlich erfasst. Wenn alles gut läuft und alle Nachweise vorliegen, reduziert sich das Ganze auf eine einmalige Besteuerung im Empfängerland. Warum denn auch einfach, wenn es … » weiterlesen