Mit einem Aufkommen von fast einer Billion Euro im Jahr 2014 ist die Mehrwertsteuer eine bedeutende und wachsende Einkommensquelle der Mitgliedstaaten. Es ist daher ein drängendes Anliegen der Mitgliedstaaten, die jährliche Mehrwertsteuerlücke von schätzungsweise 170 Mrd. Euro zu schließen, die in nicht geringem Umfang auf betrügerische Machenschaften (ca. 50 Mrd. Euro) zurückgeht (sog. „Karussellbetrug“). Andererseits beklagt die Unternehmenspraxis, dass die mehrwertsteuerlichen Risiken und die Administration des grenzüberschreitenden Handels in der Union zunehmen und es einfacher und rechtssicherer sei, Lieferungen in das Nicht-EU Ausland abzuwickeln. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Aktionsplans hat die EU-Kommission daher am 04.10.2017 ein neues Übergangsregime zu grenzüberschreitenden Lieferungen in der Union vorgestellt und zugleich einen Ausblick auf das endgültige System gegeben. Die Kommission gibt das Ideal einer Besteuerung des Unternehmers nach den Regelungen im „Ursprungsland“ definitiv auf. Richtlinie sowie Verordnungen (vgl. Link zur Richtlinie en / de) sollen ab dem 01.01.2019 greifen. Erst 2022 soll dann der Wechsel zu einem endgültigen System für den Handel kommen. » weiterlesen