Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten führt in den steuerlichen Betriebsprüfungen von ausstellenden Unternehmen häufig zu Diskussionen. Eine Einbeziehung von Messeaufwendungen in den Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG kann je nach Umfang der angemieteten Messefläche für einen Messestand beträchtliche Gewerbesteuerbelastungen nach sich ziehen. Nun hat der BFH ein für auf Messen ausstellende Unternehmen erfreuliches Urteil veröffentlicht (BFH vom 25.10.2016 – I R 57/15, DB 2017 S. 37) und eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten verneint. » weiterlesen