Anwendungsfragen zu den gleichlautenden Erlassen zu den Unschädlichkeitsgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vom 17.06.2022

RA Dr. Elisabeth Märker, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Wenn ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen lediglich eigenes Grundvermögen verwaltet und nutzt, kann es den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Ab dem Erhebungszeitraum 2021 können Immobilienunternehmen neben der ausschließlichen Vermietung nunmehr im Rahmen eng gefasster Bagatell- bzw. Unschädlichkeitsgrenzen Mietnebenleistungen anbieten. Am 20.06.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder hierzu gleichlautende Erlasse zu Anwendungsfragen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vom 17.06.2022 veröffentlicht. » weiterlesen

Neue Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

RA Dr. Elisabeth Märker, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Wenn ein Unternehmen lediglich eigenes Grundvermögen verwaltet und nutzt, kann es den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Unsicherheit herrschte bisher über die Voraussetzungen der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundvermögens. Infolge einer Gesetzesänderung dürfen Immobilienunternehmen ab dem Erhebungszeitraum 2021 neben der ausschließlichen Vermietung im Rahmen eng gefasster Bagatell- bzw. Unschädlichkeitsgrenzen nunmehr Mietnebenleistungen anbieten. » weiterlesen