Steuern und Koalitionsvertrag 2021 – Steuerrecht quo vadis?

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

Gerade haben wir Frau Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem „Großen Zapfenstreich“, dem höchstrangigen militärischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? Nun liegt es in den Händen der neuen Regierung, bestehend aus FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, die zunächst sondiert und dann verhandelt hat: Das Ergebnis vom 24.11.2021 ist ein 178-Seiten starker Koalitionsvertrag, der überschrieben ist mit „MEHR FORTSCHRITT WAGEN – BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT“. Doch was plant die neue Regierung steuerlich? Steht dies auch unter diesem Motto? Werfen wir einen Blick auf ausgewählte Punkte, die teils sehr verstreut im Koalitionsvertrag zu finden sind – oder auch nicht. » weiterlesen

Mindestbesteuerung bröckelt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Jetzt hat es also auch die Mindestbesteuerung erwischt! Geduldig arbeitet der BFH daran, das Unternehmenssteuerrecht wieder in einen rechtsstaatwürdigen Zustand zu bringen. Nachdem verschiedene steuerliche Rückwirkungen vom BVerfG weitgehend „kassiert“ worden sind und die Zinsschranke derzeit auf dem Prüfstand steht, hat der BFH nunmehr die Mindestbesteuerung zur Überprüfung beim BVerfG angemeldet – allerdings, dies vorweg, nicht die Mindestbesteuerung insgesamt, sondern nur ihre schärfste Auswirkung. » weiterlesen

Mindestbesteuerung: „recht und billig“

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Urteile des I. und des IV. BFH-Senats zur Mindestbesteuerung im Spätsommer 2012 (Urteil vom 22. 8. 2012 – I R 9/11, DB 2012 S. 2785, zu § 10d EStG; vom 20. 9. 2012 – IV R 29/10, DB 2012 S. 2789; IV R 36/10, DB0560515, beide zu § 10a GewStG)  mögen für viele enttäuschend gewesen sein. Der BFH hält die Mindestbesteuerung nicht für verfassungswidrig. Dennoch lassen beide BFH-Senate Raum für eine vollständige Verlustverrechnung in Einzelfällen. Welche Fälle sind es, in denen Stpfl. bei der ESt bzw. KSt und/oder bei der GewSt weiter auf eine vollständige Verlustverrechnung dringen können? Wie können Nachteile vermieden werden – praktisch und verfahrensrechtlich? » weiterlesen

Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Ge­wer­be­steuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen.  Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.

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Von der enttäuschten Hoffnung auf einfache und verständliche Steuergesetze

Steuergesetze können gut verständlich und einfach sein; sie können, aber meist sind sie es nicht. Ein Beispiel für eine kurze und für jedermann nachvollziehbare Gesetzesformulierung ist § 4 Abs. 4 EStG: „Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Die Vorschrift ist schon recht alt, sie findet sich gleichlautend bereits im Einkommensteuergesetz aus dem Jahre 1934 und ist seltsamerweise ein unverändert schlanker Absatz einer Norm, die im Laufe der Jahre stets zugenommen hat. 1982, als Ludwig Schmidt die 1. Auflage seines Einkommensteuergesetzes herausgab, hatte § 4 EStG sechs Absätze und umfasste in der Beck‘schen Textausgabe weniger als zwei Seiten, heute hat die Vorschrift zehn Absätze und umfasst mehr als fünf Druckseiten. » weiterlesen

Bundesfinanzhof bestätigt Sanierungserlass

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die Finanzverwaltung gewährt in bestimmten Fällen sanierungsbedürftigen Unternehmen steuerliche Erleichterungen (Sanierungserlass). Mit Urteil vom 14. 7. 2010 hat der BFH hierzu erstmals Stellung genommen nachdem die erstinstanzliche Rechtsprechung stark divergierte. Der BFH stützt in seinem Urteil die Vorgehensweise der Finanzverwaltung und erteilt damit indirekt der hiervon abweichenden Rechtsprechung des FG München eine Absage, auch wenn der BFH in dem konkret zu entscheidenden Fall die Gewähr von Steuererleichterungen ablehnte, da es sich um eine unternehmerbezogene Sanierung anstatt einer unternehmensbezogenen Sanierung gehandelt habe. » weiterlesen

Die Abschaffung der Mindestbesteuerung ist haushaltsverträglich gestaltbar

RA StB Dipl.-Volksw. Dr. Christian Dorenkamp LL.M., Deutsche Telekom

Der Koalitionsvertrag stellt in Aussicht, die „Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung“ zu prüfen. Die nun in der Schriftenreihe Institut für Finanzen und Steuern (IFSt) erfolgte Untersuchung der derzeitigen Verlustverrechnungsregelungen macht als wesentlichen Strukturfehler die Mindestbesteuerung aus. Sie verpflichtet „einfach so“ zu Steuerzahlungen, obgleich die negativen Einkünfte die positiven überwiegen. Dies widerspricht dem Nettoprinzip und benachteiligt innovative Geschäftsfelder und zyklische Branchen ebenso wie Existenzgründer und Unternehmenssanierungen. Die steuersystematisch verfehlte Mindestbesteuerung wird allein fiskalisch begründet, nämlich mit „gewaltigen“ Verlustvorträgen, die die Unternehmen „vor sich herschieben“. » weiterlesen