Neues zur Mindestlaufzeit bei Gewinnabführungsverträgen

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG muss für eine anzuerkennende körperschaftsteuerliche Organschaft der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Damit sollen Manipulationen verhindert werden; sprich die Organschaft soll nicht zur willkürlichen Beeinflussung der Besteuerung bzw. zu Einkommensverlagerungen von Fall zu Fall abgeschlossen bzw. beendet werden können. » weiterlesen

Bundesfinanzhof sichert eine Organschaft und erschwert zugleich deren vorzeitige Beendigung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war » weiterlesen