Die Corona-Krise wirkt sich auf das gesamte Wirtschaftsleben aus und wird zwangsläufig auch zu zahlreichen Insolvenzen von Unternehmen führen. Soweit für diese Unternehmen noch die sog. Nachbehaltensfrist i.S.d. § 13a Abs. 6 ErbStG aufgrund einer Schenkung oder eines Erwerbs des Unternehmens von Todes wegen läuft, kann es in Folge der Insolvenz oder Aufgabe des Unternehmens zu einer Nachversteuerung mit Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer kommen, obgleich das Unternehmen an Wert verloren hat oder sogar nicht mehr besteht. Für den Unternehmer in jedem Fall eine unangenehme Folgewirkung, die ihn auch in die persönliche Insolvenz treiben kann. » weiterlesen