Nach der spätestens ab 2005 etablierten ständigen Rechtsprechung (z.B. BFH vom 23.06.2005 – VI R 124/99, DB 2005 S. 1718) ist bei verbilligt oder gratis eingeräumten Optionen auf den Erwerb von Aktien an Mitarbeiter davon auszugehen, dass zwar nicht der Erwerb der Option, aber deren Ausübung (oder anderweitige Verwertung) zum Zufluss von Arbeitslohn führt. Das FG Köln (Urteil vom 24.03.2017 – 7 K 2603/14, EFG 2017 S. 1646) hat nun rechtskräftig klargestellt, dass nicht jede an Mitarbeiter ausgegebene Option bei Ausübung zu Arbeitslohn führt, sondern nur solche Optionen, die auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. » weiterlesen