Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs um „Young Talents“ werben immer mehr Unternehmen mit Corporate Benefits, die zusätzlich zum monatlichen Gehalt in Anspruch genommen werden können (Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen, vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessstudios, günstige Mobilfunktarife, etc.). Im Hinblick auf die den Angestellten von anderen Unternehmen gewährten Rabatte stellt sich die Frage, ob diese einen lohn- und einkommensteuerpflichtigen Vorteil begründen. Dies wurde in der Vergangenheit von der Finanzverwaltung in vielen Fällen bejaht, obwohl in zahlreichen Fällen aus steuerlicher Sicht ein insoweit erforderlicher Veranlassungszusammenhang auch mit guten Gründen abgelehnt werden konnte. » weiterlesen