
Jun.-Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Darmstadt
Gelegentlich laufen Fortschritte der steuerrechtlichen Grundlagenforschung und rechtspolitische Entwicklungen unbemerkt aufeinander zu. Dann können sich aus vermeintlich akademischen Gedankenspielen unerwartete praktische Fragestellungen entwickeln.
Anfang Februar hat das BMJ den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) veröffentlicht (vgl. Meldung unter DB0467277). Ziel des Entwurfs ist es, die anerkannte „transparente Besteuerung“ der Partnerschaftsgesellschaft, also deren ertragsteuerrechtliche Qualifikation als Mitunternehmerschaft, mit einer wirksamen Beschränkung der Außenhaftung dieser Gesellschaftsform zu verbinden. Die den freien Berufen vorbehaltene Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft erlaubt bisher nur eine Haftungskonzentration auf den handelnden Berufsträger. In teamorientiert arbeitenden Sozietäten bereitet die Abgrenzung dieser Handelndenhaftung große Schwierigkeiten. Dies soll mit ein Grund dafür sein, dass zahlreiche große RA-Kanzleien mittlerweile in der ausländischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) firmieren, die die Steuerrechtspraxis als Mitunternehmerschaft anerkennt, die aber zugleich eine umfassendere Haftungsbeschränkung vorsieht. Dieser ausländischen Konkurrenz möchte das BMJ nunmehr eine deutsche Alternative entgegenstellen, die wie die LLP GewSt-Freiheit, steuerliche Transparenz und Haftungsbeschränkung verbindet. Dazu soll das PartGG durch einen § 8 Abs. 4 ergänzt werden:
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