Rechtsprechungsänderung: Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers!

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Juli hatte der BFH (Urteil vom 4. 7. 2012 – II R 15/11, DB 2012 S. 2204) über die Frage zu entscheiden, ob die ESt des Erblassers für das Todesjahr eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellt. Sowohl das zuständige Finanzamt als auch die Vorinstanz (FG Niedersachsen, Urteil vom 23. 2. 2011 – 3 K 332/10) hatten dies verneint und sich dabei auf die bisherige Rspr. des BFH (zuletzt Urteil vom 17. 2. 2010 – II R 23/09, DB0351545) berufen. Das überwiegende Schrifttum hingegen hatte stets für die Abzugsfähigkeit plädiert; vgl. auch die Stellungnahme im Steuerblog vom 17. 11. 2011.

Der BFH bejaht diese Frage nunmehr mit überzeugenden Argumenten und vollzieht damit zugleich eine Änderung seiner Rspr. » weiterlesen

Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P + P Pöllath+Partners, Berlin

In dem nunmehr anhängigen Verfahren (Az.: II R 15/11) hat der BFH darüber zu entscheiden, ob die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers darstellt. Der überwiegende Teil des Schrifttums kritisiert seit einiger Zeit die mögliche kumulative Besteuerung des mit einer latenten Einkommensteuerschuld belasteten Vermögens sowohl mit Erbschaft- als auch mit Einkommensteuer. Gleichwohl entschied das Niedersächsische FG am 23. 2. 2011, dass die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung abgezogen werden kann, wenn der Erblasser am 31. Dezember um 0:15 Uhr verstirbt (Az.: 3 K 332/10). » weiterlesen