Darlehenszinsen auch nach Verkauf fremdfinanzierter Immobilien steuerlich abzugsfähig – Rechtsprechungsänderung

 

 

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat mit einem sehr lesenswertem Urteil vom 20. 6. 2012 (IX R 67/10, DB0490878) seine Rspr. zu Gunsten privater Vermieter geändert. Schuldzinsen können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann noch steuerlich abgezogen werden, nachdem die fremdvermietete Immobilie veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. » weiterlesen