Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen bzgl. Zahlung von Nachzahlungszinsen

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 die Einsprüche und Änderungsanträge zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe von 0,5% pro Monat zurückgewiesen. Betroffen davon sind ausschließlich Zinszahlungszeiträume vor dem 01.01.2019. Dabei sind unter Verzinsungszeiträumen vor dem 01.01.2019 nur volle Zinsmonate zu verstehen, die spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 enden. » weiterlesen

Sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß?

StB Mareike Krämer, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Steuernachzahlungen unterliegen seit mehr als fünf Jahrzehnten einer gesetzlichen Verzinsung von 0,5% pro Monat (§ 233a i.V.m. § 238 AO). Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, der einem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass eine Steuerfestsetzung erst mehr als 15 Monate nach der Steuerentstehung erfolgt oder geändert wird. Während des Zeitraums der Nichterhebung kann der Steuerpflichtige diesen Steuerbetrag nutzen, der an sich bereits dem Fiskus zusteht. Gleichermaßen soll der Liquiditätsnachteil der Finanzverwaltung durch die Verzinsung ausgeglichen werden. In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zinssatz in Höhe von 6% pro Jahr noch verhältnismäßig ist. » weiterlesen

BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Nachzahlungszinsen

RA Dr. Maximilian Oehlschlägel, Associate bei TaylorWessing, Hamburg

Der BFH hat in seinem Beschluss vom 25.04.2018 (IX B 21/18, DB 2018 S. 1190) erstmals erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nachzahlungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO erhoben. Der gesetzlich geregelte Zinssatz von 0,5% pro Monat, d.h. 6% p.a., begegne ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Damit positioniert sich der BFH im Sinne vieler kritischer Stimmen in der Literatur. Ein Zinssatz von 6% p.a. wird in einer über Jahre andauernden Niedrigzinsphase nicht den wirtschaftlichen Realitäten gerecht und verschafft dem Staat eine nicht zu rechtfertigende Einnahmequelle. » weiterlesen

Erstattungszinsen sind steuerpflichtig – BFH bestätigt den Gesetzgeber

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Erstattungszinsen für Einkommensteuererstattungen sind steuerpflichtig – Nachzahlungszinsen sind dagegen nicht abzugsfähig. Diese asymmetrische Behandlung zugunsten des Fiskus wird als unsystematisch und verfassungswidrig kritisiert. Wer aber gehofft hatte, der BFH könnte sich diesen Bedenken ein weiteres Mal anschließen, wird jetzt enttäuscht: In seinem Urteil vom 12.11.2013 (VIII R 36/10, DB0649207) hat der BFH die Gesetzeslage voll bestätigt. » weiterlesen

Keine Nachzahlungszinsen bei der Umsatzsteuer durch rückwirkende Rechnungsberichtigung?

StB Ursula Slapio, Partnerin bei KPMG, Düsseldorf

Im Rahmen von Außenprüfungen versagt die Finanzverwaltung oft aus formalen Gründen den Vorsteuerabzug. Dieser setzt insbesondere voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung erhalten hat. Enthält die Rechnung nicht alle geforderten Angaben oder  sind Angaben unzutreffend, ist ein Vorsteuerabzug zunächst nicht zulässig. Erst wenn eine berichtigte Rechnung vorliegt, besteht das Recht auf Vorsteuerabzug. Die Rechnungskorrektur wirkt also nicht zurück, so dass es je nach Zeitpunkt der Korrektur und Höhe der Vorsteuer zu erheblichen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO kommen kann. Während geschuldete Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug sich nach Rechnungskorrektur in der Regel aufheben, liegt das Mehrergebnis des Fiskus allein bei den Zinsen. Auch im Erlassweg (§§ 163, 227 AO) kann die Situation zumeist nicht zugunsten des Unternehmens gelöst werden. Der EuGH bringt jetzt Bewegung in die Diskussion. » weiterlesen