„Was festgefügt und unveränderlich scheint, das kann sich ändern.“ (Angela Merkel in Ihrer Rede im Mai 2019 in Harvard). Dieser Denkspruch dürfte ganz besonders auf die Folgen der Digitalisierung zutreffen; diese dürften nicht zuletzt im Steuerrecht zu spüren sein. Offensichtlich und viel beschrieben ist dabei, dass die Steuerberatung selbst einem Digitalisierungsprozess unterworfen sein wird (elektronische Steuerakten; Datenauswertung durch KI, etc.). Nicht weniger spannend ist aber die Frage, wie sich das materielle Steuerrecht, die Auslegung und Interpretation der Steuergesetze selbst durch digitale Innovationen verändern wird. Dieser Themenkreis soll hier exemplarisch anhand der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit am Beispiel von Neuralink aufgeworfen werden. » weiterlesen