Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, während das niederländische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue Abkommen wird voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar sein. Das neue DBA ersetzt das derzeitige Abkommen vom 16. Juni 1959 und entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen 2010. Auch fanden Regelungen Eingang, die die Entstehung von unversteuerten „weißen“ Einkünfte verhindern sollen. Aus deutscher Sicht sind für internationale Konzerne und Investoren insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen relevant. » weiterlesen