In dem nunmehr anhängigen Verfahren (Az.: II R 15/11) hat der BFH darüber zu entscheiden, ob die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers darstellt. Der überwiegende Teil des Schrifttums kritisiert seit einiger Zeit die mögliche kumulative Besteuerung des mit einer latenten Einkommensteuerschuld belasteten Vermögens sowohl mit Erbschaft- als auch mit Einkommensteuer. Gleichwohl entschied das Niedersächsische FG am 23. 2. 2011, dass die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung abgezogen werden kann, wenn der Erblasser am 31. Dezember um 0:15 Uhr verstirbt (Az.: 3 K 332/10). » weiterlesen
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Günstige Urteile für Selbstständige aus Niedersachsen
Im Vorgriff auf eine geplante Herstellung oder Anschaffung von Anlagegütern innerhalb der folgenden drei Jahren können Unternehmer, Freiberufler, Personen- sowie und Kapitalgesellschaften bereits vorab einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd abziehen, indem sie 40% der voraussichtlichen Aufwendungen in ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Die Summe darf je Betrieb 200.000 € betragen, wenn der Selbstständige den geplanten Erwerb dem Finanzamt seiner Funktion nach benennt. Zu dieser Vergünstigung für die mittelständische Wirtschaft, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die beliebte Ansparrücklage abgelöst hatte, hat jetzt das FG Niedersachsen in zwei Fällen gegen die Ansicht der Finanzverwaltung und zugunsten von Unternehmern entschieden. » weiterlesen