Im Nachgang zur „Lex Malta“ in der letzten Woche möchte ich mich mit Ihnen gerne über die Hintergründe von „Lex Mikrochirurgie“ austauschen. Auch bei dieser Regelung geht es um den Zugriff des deutschen Fiskus auf im Ausland erwirtschaftetes Einkommen. Anders als die Hinzurechnungsbesteuerung, die auf das Einkommen niedrigbesteuerten, ausländischen Kapitalgesellschaft zugreift, geht es heute um das von gewerblichen oder freiberuflichen Dienstleistern in einer ausländischen Betriebsstätte erzielte passive Einkommen. Allein die Begrifflichkeit zeigt, zu welchen Absurditäten das deutsche Steuerrecht fähig ist. » weiterlesen
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Lex MM im Jahressteuergesetz 2010
Das Jahressteuergesetz 2010 sieht im Internationalen Steuerrecht zwei Gesetzesänderungen vor, die als „Lex Malta“ und „Lex Mikrochirurgie“, kurz „Lex M&M“, bezeichnet werden könnten. Es geht dabei in beiden Fällen um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, wonach das Einkommen einer von Inländern beherrschten, niedrigbesteuerten, ausländischen Kapitalgesellschaft dann direkt ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet wird, wenn die ausländische Gesellschaft keine aktive Tätigkeit ausübt. Den Anwendungsbereich für diesen direkten Zugriff auf ausländisches Steuersubstrat hat der Gesetzgeber aus Furcht vor Umgehungen allerdings deutlich zu weit gezogen, sodass diese Besteuerung auch Sachverhalte mit höchst aktiver Tätigkeit und in einer abgewandelten Form auch Betriebstätten treffen kann. » weiterlesen