Umsätze im Geschäft mit Forderungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, mit Ausnahme der Einziehung der Forderungen. Der Verkauf einer Forderung ist eine umsatzsteuerfreie Leistung des Verkäufers. Die umsatzsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen, sogenannter Non-Performing Loans (NPL) ist hingegen nicht geklärt. Gegenwärtig existieren voneinander abweichende Entscheidungen der Finanzgerichte zu dieser Frage. » weiterlesen