Non-Profit-Organisationen: Kein Verlust der Gemeinnützigkeit bei Verlusten aufgrund der Corona-Krise

RA/FAStR Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Gemeinnützige Organisationen stehen in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen. Viele sind nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, ihre Zwecke zu erfüllen – man denke an Bildungs-, Kultur-, Sport-, Wohlfahrts- oder Gesundheitseinrichtungen. Zu den Schwierigkeiten bei der Zweckverwirklichung kommt, dass viele Non-Profit-Organisationen befürchten müssen, im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich der Mittelbeschaffung Verluste zu erleiden. Problematisch ist die Situation auch deshalb, weil die Finanzverwaltung Verluste in den Sphären des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sowie in der Vermögensverwaltung grds. als gemeinnützigkeitsschädlich ansieht (vgl. AEAO Nr. 4 bis Nr. 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), d.h. es droht grds. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Verlustjahr und damit weiterer finanzieller Schaden. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen: Vereinzelte Gestaltung führt zu Verschärfung beim Kapitalertragsteuerabzug

RA/FAStR Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin entstandenen Steuerausfälle werden auch als größter Steuerskandal der Geschichte bezeichnet. Gemeinnützige Organisationen werden in der öffentlichen Wahrnehmung mit Cum-/Ex- oder Cum-/Cum-Fällen zu Recht nicht in Verbindung gebracht. Ein Fall des FG Hessen betraf allerdings eine entsprechende Gestaltung und hatte zum Jahresbeginn 2019 weitere Verschärfungen beim Kapitalertragsteuerabzug für gemeinnützige Organisationen zur Folge (FG Hessen vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17, RS1281643; vgl. hierzu auch Amann, StR kompakt, DB1287146). » weiterlesen