Die Frage, inwieweit gemeinnützige Körperschaften sich politisch betätigen dürfen, war in den letzten Jahren verstärkt Gegenstand steuerpolitischer Diskussionen. Kürzlich hatte das FG München Gelegenheit, die hierzu vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze auf die Tätigkeit eines Vereins zur Förderung des Gesundheitswesens anzuwenden, der im Frühjahr 2020 anlässlich der Corona-Pandemie gegründet worden war (FG München vom 30.03.2021 – 7 V 2583/20). » weiterlesen