Ein unerwünschter gewerblicher Grundstückshandel liegt aus Steuersicht im Regelfall nur vor, wenn mindestens vier Objekte innerhalb von fünf Jahren verkauft werden. In einem jetzt vom BFH entschiedenen Fall reichte hingegen die Veräußerung eines einzigen Gebäudes nach mehr als fünf Jahren, um den Vorgang der Gewerbesteuer zu unterwerfen. » weiterlesen