Betriebsausgaben als fiktive Einnahmen – Das Bundesverfassungsgericht muss über den verfassungsrechtlichen Kern des objektiven Nettoprinzips entscheiden

Prof. Dr. Dieter Birk Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Prof. Dr. Dieter Birk
Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Vom BFH gibt es Erfreuliches zu berichten: Der VI. Senat hat mit Beschlüssen vom 14. 11. 2013 (VI R 49/12,  DB0648350, und VI R 50/12, DB 2014 S. 216) dem Bundesverfassungsgericht § 40b Abs. 4 EStG vorgelegt. Er hält diese Vorschrift für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Leistungsfähigkeitsprinzip, da der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen an Versorgungseinrichtungen, die gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG als Arbeitslohn fingiert werden, pauschale Lohnsteuer selbst und endgültig zu tragen habe. Damit werde das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit „in krasser Weise verfehlt“. Gründe, die diesen Verstoß rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich. » weiterlesen

Zur Steuerbarkeit von Erstattungszinsen

Steuernachforderungen und Steuererstattungsansprüche werden nach geltendem Recht verzinst (§ 233a AO). Die steuerliche Behandlung dieser Zinszahlungen ist umstritten und weist eine deutliche Schieflage zu Lasten des Stpfl. auf. Zahlt der Stpfl. wegen einer Steuernachzahlung Zinsen an das FA, so ist dieser Betrag nicht steuerlich abzugsfähig. Er teilt das Schicksal der Einkommen- und sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr. 3 EStG). Erhält der Stpfl. Zinsen auf eine Steuererstattung, so könne dieser Betrag – wie der BFH in seiner Entscheidung vom 15. 6. 2010 – VIII R 33/07 (DB 2010 S. 1970) zutreffend argumentiert hat –  nicht steuerbar sein. Zinszahlungen – gleich in welcher Richtung – müssten steuerlich gleichbehandelt werden. Die gesetzgeberische Grundentscheidung strahle auch auf den umgekehrten Vorgang der Erstattung solcher Steuern aus. Der Gesetzgeber hat diese konsequente Rspr. rückwirkend korrigiert und im JStG 2010 auch die in den Vorjahren zugeflossenen Erstattungszinsen der ESt unterworfen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Die Frage, ob diese rückwirkende Rspr.-Korrektur verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, ist unter den Finanzgerichten umstritten; sowohl das FG Münster (Beschluss vom 27. 10. 2011 – 2 V 913/11 E) als auch das FG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 27. 1. 2012 – 1 V 226/11) haben verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. » weiterlesen