BFH gegen pauschale Schenkungsteuerpflicht von “Ehegatten-Oder-Konten”

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Ehegatten-Oder-Konten sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Zahlt z. B. ein Ehegatte den Erlös aus der Veräußerung seines Wirtschaftsguts auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten ein, so liegt darin eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte des eingezahlten Betrags, wenn der andere Ehegatte im Verhältnis zu dem einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über die in seinen Vermögensbereich übergegangenen Geldbeträge verfügen kann. » weiterlesen

„Oder-Konto“ birgt steuerliche Chancen und Risiken

Ehepartner vertrauen einander völlig – jedenfalls in der Regel und dann auch in Geldfragen. Ehegatten haben daher meist ein Konto, über das jeder verfügen kann. Aus Sicht der Bank gibt es zwei Kontoinhaber, von denen jeder allein verfügungsberechtigt ist. Ein solches Oder-Konto ist steuerrechtlich nicht ganz ohne. » weiterlesen