In der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis ist immer wieder festzustellen, dass der im Veräußerungsfall tatsächlich erzielbare Preis eines zum Nachlass gehörenden Gegenstands von der Finanzverwaltung nicht zwingend als Obergrenze der Bewertung angesehen wird. Diskussionen über den maßgeblichen „gemeinen Wert“ ergeben sich besonders häufig, wenn zum Nachlass Anteile an geschlossenen Fonds (z.B. einem Immobilien- oder Private Equity-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) gehören. Zwei jüngere FG-Entscheidungen zeigen, dass sich die Frage einer Überbewertung auch bei Anteilen an offenen Fonds (offene Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 4 KAGB) stellen kann. » weiterlesen