Für Privatpersonen, die regelmäßig Verkäufe über eine elektronische Handelsplattform (eBay) tätigen, stellt sich nicht nur die Frage ob bzw. wann die erzielten Gewinne einkommensteuerpflichtige Einnahmen darstellen, sondern auch die Frage, ob die Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Umfang der Verkäufe die Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 Euro nachhaltig überschreitet. » weiterlesen
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3, 2, 1 – meins… – Umsatzsteuer bei „Privatverkäufen“ über eBay
3, 2, 1 – meins. Das mag sich ein Ehepaar gedacht haben, das von November 2001 bis Juni 2005 erkleckliche Einnahmen aus dem Verkauf von mehr als 1200 Gebrauchtgegenständen über die Internetplattform ‚eBay‘ erzielte. Es handelte sich im Wesentlichen um in vielen Jahren gesammelte Puppen und Teddybären, die bei den jeweiligen Käufern ein neues zu Hause fanden. Das lukrative „Hobby“ führte über die Jahre zu steigenden Erlösen je Verkaufsvorgang. Die Gesamterlöse stiegen von zunächst gut 1000 € (2001), über 25.000 € (2002), dann 28.000 € (2003), 21.000 € (2004) auf knapp 35.000 € im ersten Halbjahr 2005. Nicht schlecht für Puppen und Teddybären! Die Eheleute zahlten keine Umsatzsteuer. Auch bei der Einkommensteuer wurde das lukrative Geschäft nicht erklärt. Die 1939 und 1941 geborenen Eheleute, in den Streitjahren also bereits im pensionsfähigen Alter, hätten, so ihre Argumentation, diese und andere gebrauchte Haushaltsgegenstände nicht mehr benötigt. Das mag angesichts des Alters der Eheleute einleuchtend erscheinen: was sollen über 60-jährige Eheleute mit so vielen Puppen und Teddybären anfangen? » weiterlesen