Unternehmerisches Vermögen kann unter bestimmten Prämissen erbschaftsteuer- und schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Die sogenannte Optionsverschonung ermöglicht eine 100%ige Steuerbefreiung. Der Antrag dazu ist unwiderruflich, was Weitblick und eine gute Planung der Übertragung erfordert. Trotzdem kann er zur Falle – der Optionsfalle – werden. » weiterlesen