Aufwendungen für verfallene Optionsrechte sind Werbungskosten

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn
StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Optionsgeschäften im Privatvermögen stellt sich als stete Quelle finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Der am 27.06.2014 (1 K 3740/13 E) vom FG Düsseldorf entschiedene Fall verdeutlicht, dass sich hieran auch in dem System der Abgeltungsteuer nichts geändert hat. Die Bedeutung der Entscheidung besteht darin, dass erstmals ein Finanzgericht für die im System der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 geltende Rechtslage die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für verfallene Optionen als Werbungskosten bestätigt hat. » weiterlesen

Löst BVerfG-Beschluss Beurteilungswandel bei privaten Optionsgeschäften aus?

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mit dem am 11. 10. 2010 in einem Aussetzungsverfahren ergangenen Kammerbeschluss des 2. Senats hat das BVerfG die langjährige Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Erfassung von Options- und Basisgeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung nach Maßgabe der sog. Trennungstheorie und die sich dieser Rechtsprechung anschließende Auffassung der Finanzverwaltung in Frage gestellt. Betroffen sind auch die nach der „alten Rechtslage“ vor Einführung der Abgeltungsteuer geltenden Verlustausgleichsverbote in Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG bzw. § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG. Vor dem Hintergrund der zahlreichen noch offenen Fälle ist die Entscheidung für die Praxis von hoher Relevanz. » weiterlesen

BFH verpasst Chance zur Fortentwicklung und Verfeinerung seiner Rechtsprechung zur Behandlung von Optionsgeschäften

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 4. 8. 2010 hat der BFH den in einem Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss vom 25. 5. 2010 (IX B 179/09) zu Optionsgeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung veröffentlicht. Der Antragsteller hatte in den Streitjahren 2002 bis 2004 als Optionsgeber Stillhaltergeschäfte auf Terminkontrakte und Devisentermingeschäfte abgeschlossen und hieraus Stillhalterprämien in Höhe von 91 Mio. € erzielt. Mit dem Eingehen der Stillhalterposition war die Verpflichtung verbunden am Fälligkeitstermin bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer den Basiswert zum festgelegten Preis zu liefern bzw. einen entsprechenden Barausgleich zu leisten. Den Stillhalterprämien standen in den Streitjahren Verluste aus Basisgeschäften in Höhe von 93 Mio. € gegenüber. Insgesamt wurde aus den Geschäften ein Verlust erzielt. Betroffen ist die „alte Rechtslage“ vor Einführung der Abgeltungsteuer. » weiterlesen