Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung: Was bleibt vom Rechtstypenvergleich?

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Associate bei POELLATH, Berlin

Im globalisierten Wirtschaftsverkehr steht die Begegnung mit verschiedensten ausländischen Unternehmensformen auf der Tagesordnung. Für die deutsche steuerliche Einordnung ausländischer Unternehmensformen hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) in den 1930er Jahren den Rechtstypenvergleich entwickelt: Anhand der maßgebenden ausländischen Rechtsvorschriften über die Organisation und Struktur der Gesellschaft und des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages ist zu prüfen, ob die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich eher mit einer inländischen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. » weiterlesen

Steuern und Koalitionsvertrag 2021 – Steuerrecht quo vadis?

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

Gerade haben wir Frau Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem „Großen Zapfenstreich“, dem höchstrangigen militärischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? Nun liegt es in den Händen der neuen Regierung, bestehend aus FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, die zunächst sondiert und dann verhandelt hat: Das Ergebnis vom 24.11.2021 ist ein 178-Seiten starker Koalitionsvertrag, der überschrieben ist mit „MEHR FORTSCHRITT WAGEN – BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT“. Doch was plant die neue Regierung steuerlich? Steht dies auch unter diesem Motto? Werfen wir einen Blick auf ausgewählte Punkte, die teils sehr verstreut im Koalitionsvertrag zu finden sind – oder auch nicht. » weiterlesen

Auch vermögensverwaltenden Personenhandelsgesellschaften steht das „Optionsmodell“ offen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, ist bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg und StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Fachberater für Internationales Steuerrecht, ist in München tätig.

Vermögensverwaltende Personengesellschaften können u.E. wirksam einen Antrag zur Besteuerung “wie eine Kapitalgesellschaft“ nach § 1a Abs. 1 KStG stellen, sofern diese ins Handelsregister eingetragen sind. Dabei sind – im Vergleich zur gewerblichen Personengesellschaft – einige Besonderheiten zu beachten. » weiterlesen

KöMoG: Check-the-box bald auch für deutsche Personengesellschaften?

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Associate bei POELLATH, Berlin

Auf der Zielgeraden der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG-E; vgl. BT-Drucks. 19/28656) noch einmal einen Beitrag zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung leisten. Nach dem Gesetzesentwurf sollen bestimmte Personengesellschaften ab dem Vz. 2022 beantragen können, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (vgl. § 1a KStG-E). Mit diesem sog. Optionsmodell sollen insbesondere Nachteile der Besteuerung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften beseitigt werden. » weiterlesen