Erbschaftsteuer: Vollverschonung, Regelverschonung und die sog. Optionsfalle

RA/StB Dr. Jan-Eckhard Wegener, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 26.07.2022 (II R 25/20, DB 2022 S. 2586) hat sich der BFH mit offenen Fragestellungen im Hinblick auf die Options- und Regelverschonung für Betriebsvermögen auseinandergesetzt. Dabei ging es zum einen um die Anwendung der Verschonungsregelungen bei der zeitgleichen Übertragung mehrerer betrieblicher Einheiten und zum anderen um die Frage des Rückfalls auf die Regelverschonung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Vollverschonung (dazu bereits Krämer, HB Steuerboard vom 23.06.2021). » weiterlesen

Vollständige Optionsverschonung – Eine Optionsfalle im ErbStG?

StB Mareike Krämer, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Unternehmerisches Vermögen kann unter bestimmten Prämissen erbschaftsteuer- und schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Die sogenannte Optionsverschonung ermöglicht eine 100%ige Steuerbefreiung. Der Antrag dazu ist unwiderruflich, was Weitblick und eine gute Planung der Übertragung erfordert. Trotzdem kann er zur Falle – der Optionsfalle – werden. » weiterlesen

Erbschaftsteuer: Wegfall des Verschonungsabschlags bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M. ist Partner und StB/Dipl.Kffr. Susanne Bings ist Director bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in Köln.

Mit Urteil vom 01.07.2020 (II R 19/18; inhaltsgleich II R 20/18) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob der Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. bereits bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft innerhalb der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltensfrist rückwirkend (anteilig) entfällt. Entgegen der zum Teil in der Literatur und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung hat der BFH diese Frage verneint. » weiterlesen

Verwaltungsvermögensquote bei Tochtergesellschaften: Keine Verschärfung durch das JStG 2010!

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Der Bundestag hat am 28. 10.2 010 das Jahressteuergesetz 2010 beschlossen. Wider Erwarten ist die – im Regierungsentwurf noch vorgesehene – Anwendung der 10%-Grenze auf den Verwaltungsvermögenstest einer Tochtergesellschaft für den Fall der Optionsverschonung nicht umgesetzt worden. Mit Einführung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ab dem Jahr 2009 sind die Befreiungstatbestände für die Übertragung von Betriebsvermögen weitgehend überarbeitet worden. Entscheidendes Kriterium für die Inanspruchnahme erbschaftsteuerlicher Begünstigungen für Betriebsvermögen ist demnach der Anteil des in dem Vermögen enthaltenen sog. Verwaltungsvermögens. » weiterlesen