Organschaft bei unterjährigen Umwandlungen

StB Tobias Deschenhalm, Associate bei POELLATH, München

Die ertragsteuerliche Organschaft hat eine große Bedeutung für das deutsche Konzernsteuerrecht und findet sich in vielen deutschen Gesellschaftsstrukturen wieder. Dabei sind die restriktiven Voraussetzungen für eine solche Organschaft häufig Grundlage für Streitigkeiten zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Insbesondere die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Zusammenhang mit unterjährigen Umwandlungen auf Ebene des Organträgers war im vergangenen Kalenderjahr häufig Anlass für Verfahren vor den Finanzgerichten. Für eine finanzielle Eingliederung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn deren Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maß beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Wird der Organträger im Rahmen einer Umwandlung ausgetauscht oder verschmolzen, ist diese Voraussetzung nach Auffassung der Finanzverwaltung im Jahr der Umwandlung in der Regel nicht erfüllt. Einige Finanzgerichte haben diese Auffassung bereits in mehreren Fällen verworfen und sich stattdessen der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen. Diese begründet das Fortbestehen, bzw. eine erstmalige Begründung der finanziellen Eingliederung mit der durch die Umwandlung geltenden Rechtsnachfolge (Fußstapfentheorie). Ein Beispiel hierfür stellt das nachfolgend erläuterte Urteil des FG Düsseldorf vom 29.09.2020 (6 K 2704/17 K) dar. » weiterlesen

Organschaft und CORONA: Überraschende Gefahren der verlängerten Rückwirkungsfrist für Umwandlungen

StB/RA/FAStR Dr. Wolfgang Walter, Schädel & Schach Rechtsanwälte; und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Die steuerliche Rückwirkungsfrist bei Umwandlungen wurde wegen der Corona-Pandemie von acht auf 12 Monate verlängert. Eine Verschmelzung z.B. kann daher noch bis zum 31.12.2020 zum Handelsregister angemeldet und dann mit Rückwirkung zum 31.12.2019 umgesetzt werden. Für 2021 wurde diese Maßnahme prolongiert (Rechtsverordnung des BMJV vom 20.10.2020, BGBI. I 2020 S. 2258 und Entwurf des BMF vom 06.10.2020), wodurch die nachfolgend genannten Stichtage jeweils korrespondierend auch ein Jahr später entsprechend gelten. Im Hinblick auf die verschärfte wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen und die ggf. erschwerte Beschlussfassung über Umwandlungen ist die Fristverlängerung sinnvoll, da so bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr die Bilanz zum 31.12.2019 noch als Schlussbilanz verwendet werden kann. » weiterlesen

Neues zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit dem Urteil vom 12.02.2020 – XI R 24/18 (DB 2020 S. 1267) hat der BFH die Anforderungen eines Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften als konsequente Schlussfolgerung aus der EuGH-Rechtsprechung verdeutlicht und gelockert. » weiterlesen

Share Deal als Geschäftsveräußerung im Ganzen?

RA Johanna Thünnesen, Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Veräußert eine Muttergesellschaft sämtliche Anteile an ihrer Tochtergesellschaft stellt dies einen umsatzsteuerbaren, jedoch grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG umsatzsteuerfreien Vorgang dar. In Bezug auf die mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen kann dann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist jedoch möglich, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG darstellt. Mit der Frage, wann eine solche Anteilsveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen kann, hat sich der BFH in seiner Entscheidung vom 18.09.2019 (XI R 33/18) beschäftigt. » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

StB/Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB/Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Dass die Inanspruchnahme der Vorteile einer ertragsteuerlichen Organschaft an hohe Hürden geknüpft ist, ruft ein aktueller Fall des FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.06.2019 – 1 K 113/17) in Erinnerung. Das klageabweisende Urteil betrifft die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Nichtbilanzierung des Verlustübernahmeanspruchs. Sollte der BFH die Entscheidung bestätigen, wäre der Klägerin ein unscheinbarer Bilanzierungsfehler zum Verhängnis geworden. » weiterlesen

Alte Gewinnabführungsverträge sind noch im Jahr 2019 anzupassen

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) erschwerte der BFH nicht nur die Vereinbarung variabler Ausgleichszahlungen, sondern postulierte auch eine Anpassungsobliegenheit, wonach ein Gewinnabführungsvertrag an die Änderungen von Regelungen des Aktiengesetzes anzupassen sei (vgl. Walter, Steuerboard vom 10.11.2017). In Bezug auf variable Ausgleichszahlungen reagierte der Gesetzgeber im Sinne eines Nichtanwendungsgesetzes mit § 14 Abs. 2 KStG im sog. JStG 2018 (vgl. Walter, in: Bott/Walter, § 16 KStG Rz. 12.2 ff.). Das Urteil wird nunmehr im BStBl. amtlich veröffentlicht, was wegen der Gesetzesänderung nur noch Auswirkungen in Bezug auf die Anpassungsobliegenheit für sog. Altverträge hat. Bei aller berechtigten Kritik an dem Urteil kommt den betroffenen Unternehmen jedoch insoweit zugute, dass zeitgleich eine Übergangsregelung der FinVerw. veröffentlicht wird (BMF vom 03.04.2019, DB 2019 S. 1002). » weiterlesen

Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstoß?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Meint man zunächst, es gehe in dem am 10.04.2019 veröffentlichen Urteil des BFH vom 24.10.2018 (I R 78/16, DB 2019 S. 820) nur um die Haftung der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers nach § 73 AO, stockt einem bei der Lektüre gegen Ende des Urteils doch kurz der (steuerliche) Atem. Das hat man so im Zusammenhang mit dem Jahrzehnte bekannten Rechtsinstitut der Organschaft noch nicht zu lesen bekommen – sieht man von der Rechtsansicht ab, mit der Finanzämter im Jahr 2007 die Organschaft schon einmal generell als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO behandeln wollten. » weiterlesen

Neue Entwicklungen zur (beschränkten) Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Ihre Inanspruchnahme liegt im Ermessen der Finanzverwaltung. Die Grenzen dieser Haftung sind allerdings unklar. Umstritten ist, ob und inwieweit bereits der Wortlaut der einschlägigen Haftungsvorschrift (§ 73 AO) oder erst die beim Erlass eines Haftungsbescheids anzustellenden Ermessenserwägungen der Haftung der einzelnen Organgesellschaft Grenzen setzen. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu deuten auf eine stärker differenzierte Betrachtung der körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen sowie umsatzsteuerlichen Organschaft hin. » weiterlesen