In der Folge des EuGH-Urteils vom 12.06.2014 (verb. Rs. C-39/13, Rs. C-40/13, Rs. C-41/13, SCA Group Holding BV und andere; vgl. hierzu Möhlenbrock, DB 2014 S. 1582), wonach eine Gruppenbesteuerung in den Niederlanden zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft wegen der Niederlassungsfreiheit geboten ist, haben die Niederlande, Frankreich und Spanien für vergleichbare Konstellationen eine nationale Gruppenbesteuerung zugelassen (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 23.02.2015). Die vergleichbare Lösung einer horizontalen Organschaft mit einer rein nationalen steuerlichen Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten wäre in Deutschland durch teleologische Extension des Tatbestandmerkmals der mittelbaren finanziellen Eingliederung möglich. Ein Gewinnabführungsvertrag könnte zivilrechtlich problemlos auch zwischen Schwestergesellschaften abgeschlossen werden (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 14.07.2014). Zustimmende Äußerungen der Fachliteratur (einschließlich zweier Standardkommentare) werden etwas häufiger, gleichwohl handelt es sich noch um eine Mindermeinung. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Organschaft zwischen Schwestergesellschaften
Organschaft zwischen Schwestergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft nach der EuGH-Rechtsprechung
Drei europäische Staaten haben das EuGH-Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-40/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044) zur ertragsteuerlichen Organschaft zwischen niederländischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft bereits umgesetzt. Nach der Rechtsauffassung des EuGH macht es die Niederlassungsfreiheit erforderlich, eine Gruppen-besteuerung zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft zuzulassen. In Frankreich gilt dies aufgrund gesetzlicher Neuregelung für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre (vgl. Walter, GmbHR 2015 S. 182). Die Niederlande haben das Urteil im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung durch Verwaltungsregelung umgesetzt (Hop/Vogel, IStR-Länderbericht 2015 S. 14). In Spanien gilt ab 2015 eine gesetzliche Neuregelung (vgl. Behrenz/López Brenes, IStR-Länderbericht 2014 S. 78). Auch in Österreich werden die Konsequenzen aus dem Urteil erörtert (Tratlehner, SWI 12/2014 S. 559). Es steht zu erwarten, dass Deutschland darauf vertraut, dass der Gewinnabführungsvertrag das europäische Recht außen vor hält. » weiterlesen
Bricht der Damm des Gewinnabführungsvertrags zur Abschottung gegen das Ausland: Organschaft zwischen Schwestergesellschaften?
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-39/13 bis C-41/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044; siehe hierzu auch Möhlenbrock, DB0664624) entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, dass die niederländische Gruppenbesteuerung zwischen Konzernunternehmen untersagt ist, die über eine im Ausland ansässige Zwischengesellschaft verbunden sind, oder wenn zwei Schwestergesellschaften eine im Ausland ansässige gemeinsame Muttergesellschaft haben.
Die erste Fallkonstellation ist aus deutscher Sicht unproblematisch. Ein Gewinnabführungsvertrag kann zivil- und steuerrechtlich auch „um eine zwischengeschaltete Gesellschaft herum“ abgeschlossen werden, selbst wenn diese im Ausland ansässig ist (stufenübergreifender Gewinnabführungsvertrag). » weiterlesen