BFH verschärft die Gefahren für die ertragsteuerliche Organschaft erheblich

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law Rechts-anwaltsgesell-schaft und TAXGATE Steuer-beratungs-gesellschaft, beide Stuttgart

Konnte man kürzlich noch die erfreulichen Urteile des BFH vom 10.05.2017 zur Organschaftspause (I R 51/15, DB 2017 S. 2267, dazu Heil, Steuerboard vom 12.10.2017) und zur Verknüpfung der Mindestlaufzeit mit der Einkommenszurechnung zum Ende des Wirtschaftsjahres mit erleichterter fiktiver Rückbeziehung bei einer Umwandlung (I R 19/15, DB 2017 S. 2264; vgl. zu beiden Urteilen die Anm. von Walter, GmbHR 2017 S. 1222 und 1226) begrüßen, schwingt mit dem am 08.11.2017 veröffentlichten BFH-Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) das Pendel nun auf die Gegenseite. Der BFH schloß sich leider der fiskalisch orientierten Kommentierung an. In der Praxis drohen somit teure Anpassungen vor allem älterer Gewinnabführungsverträge sowie eine noch stärkere laufende Überwachung von Organschaften. » weiterlesen

Nicht jede Unterbrechung der Organschaft ist ihre Zerstörung

RA/StB Svetlana Heil,
Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Das am 27.09.2017 veröffentlichte Urteil des BFH zur ertragsteuerlichen Organschaft (BFH vom 10.05.2017 – I R 51/15, DB 2017 S. 2267) dürfte für einige Steuerpflichtige und ihre steuerlichen Berater ein besonderer Grund zur Freude gewesen sein. Darin entschied der BFH erstmalig, dass eine „Unterbrechung der Organschaft“ vor dem Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nicht generell dazu führt, dass die Organschaft insgesamt (rückwirkend und zukünftig) zu versagen ist. » weiterlesen

Überraschende Absicherung des Ausschlusses einer Organschaft zwischen EU-Schwestergesellschaften in einigen DBA

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law Rechtsanwaltsgesellschaft und TAXGATE Steuerberatungsgesellschaft, beide Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law Rechts-anwaltsgesell-schaft und TAXGATE  Steuer-beratungs-gesellschaft, beide Stuttgart

In der Folge des EuGH-Urteils vom 12.06.2014 (verb. Rs. C-39/13, Rs. C-40/13, Rs. C-41/13, SCA Group Holding BV und andere; vgl. hierzu Möhlenbrock, DB 2014 S. 1582), wonach eine Gruppenbesteuerung in den Niederlanden zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft wegen der Niederlassungsfreiheit geboten ist, haben die Niederlande, Frankreich und Spanien für vergleichbare Konstellationen eine nationale Gruppenbesteuerung zugelassen (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 23.02.2015). Die vergleichbare Lösung einer horizontalen Organschaft mit einer rein nationalen steuerlichen Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten wäre in Deutschland durch teleologische Extension des Tatbestandmerkmals der mittelbaren finanziellen Eingliederung möglich. Ein Gewinnabführungsvertrag könnte zivilrechtlich problemlos auch zwischen Schwestergesellschaften abgeschlossen werden (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 14.07.2014). Zustimmende Äußerungen der Fachliteratur (einschließlich zweier Standardkommentare) werden etwas häufiger, gleichwohl handelt es sich noch um eine Mindermeinung. » weiterlesen

Beschränkte Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers?

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Die Haftung erstreckt sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den gesamten Organkreis. Dies wird allgemein als zu weit aufgefasst und eine Begrenzung der Haftung nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft gefordert. Denn die Finanzbehörde muss das ihr zustehende Ermessen bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweckgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ausüben. Wo diese Grenzen liegen, ist jedoch umstritten und unklar geblieben. Auch ein dazu anhängiges Revisionsverfahren dürfte nicht mehr Klarheit bringen. » weiterlesen

BFH stellt Regelungen zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften klar

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit Urteil vom 06.04.2016 (V R 6/14, DB 2016 S. 1412) hat der BFH klargestellt, inwieweit Holdinggesellschaften, die auch wirtschaftliche Leistungen an Tochtergesellschaften erbringen, einen Vorsteuerabzug aus Leistungen für die Einwerbung von Kapital und ähnlichen Aufwendungen geltend machen können. » weiterlesen

Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding sowie GmbH & Co. KG als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

Mit seinem am 09.03.2016 veröffentlichten Urteil vom 19.01.2016 (XI R 38/12, RS1195422) hat der XI. Senat des BFH zu zwei für die Praxis bedeutsamen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen: Sowohl (1.) die Frage, ob eine geschäftsleitende Holding grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, als auch (2.) die Frage, ob eine GmbH & Co. KG Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann, hat der XI. Senat bejaht. » weiterlesen

BFH klärt Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit insgesamt vier Entscheidungen vom 02. und 03.12.2015 hat der V. Senat des BFH Stellung bezogen zu Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Wesentlichen hat er dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Eine Organschaft setzt unter anderem eine Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft sowie die Unternehmereigenschaft des Organträgers voraus. Die diesbezüglichen Ausführungen des BFH sind dennoch von Bedeutung, weil die Voraussetzungen für die Annahme einer Organschaft im deutschen Recht strenger sind als die unionsrechtlichen Anforderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die aus diesem Grund im rechtswissenschaftlichen Schrifttum aufgekommenen Zweifel, ob die nationalen Voraussetzungen unionsrechtskonform sind, hat der BFH nunmehr vorerst beseitigt. Darüber hinaus hat der BFH seine Rechtsprechung in einem für die Praxis interessanten Punkt geändert: Auch eine Personengesellschaft soll nun Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können. » weiterlesen

Keine unterjährige Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh , Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Beim Verkauf der Geschäftsanteile an einer GmbH, die Organgesellschaft ist, stellt sich regelmäßig das Problem, zu welchem Stichtag der Gewinnabführungsvertrag (GAV) aufgehoben oder gekündigt werden kann. Da die sog. unterjährige Kündigung des GAV wegen des Anteilsverkaufs zu einem Stichtag, der nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres übereinstimmt, zwar steuerlich akzeptiert, zivilrechtlich jedoch ohne Gestattung im GAV unzulässig ist, wurde bislang ein GAV mit einer GmbH im Zweifel eher einvernehmlich aufgehoben als gekündigt. Allenfalls vorsorglich wurde in der Praxis zusätzlich zu einer Vertragsaufhebung auch noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. » weiterlesen