Die Zeit drängt. Nur noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, Gewinnabführungsverträge (GAV) mit einer GmbH anzupassen, die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Dabei kommt es auf die Eintragung des geänderten GAV im Handelsregister noch dieses Jahr an. Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 hatte wesentliche Erleichterungen für die nachträgliche Anpassung eines unzureichenden GAV mit steuerlicher Rückwirkung gebracht. Der Gesetzgeber hatte zudem nachträglich klargestellt, dass der gesamte Veranlagungszeitraum 2014 von der Möglichkeit zur Anpassung eines GAV umfasst ist (§ 17 Abs. 2 KStG i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG a.F.). » weiterlesen
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Wichtige OFD-Verfügung zur „Kleinen Organschaftsreform“
Mit Datum vom 16.1.2014 hat die OFD Karlsruhe eine nicht bundesweit abgestimmte Arbeitshilfe für die Finanzverwaltung zur sog. „Kleinen Organschaftsreform“ veröffentlicht, die eine erste Richtungsweisung für die Finanzbeamten darstellen soll (vgl. FR 2014 S. 434). Die behandelten Themen „Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs bei der Organgesellschaft“ sowie „Ausländischer Organträger“ haben in der Praxis erhebliche Bedeutung. » weiterlesen
Bundesfinanzhof sichert eine Organschaft und erschwert zugleich deren vorzeitige Beendigung
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war » weiterlesen
Frist zur Heilung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung korrigiert
Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 brachte wesentliche Erleichterungen für die Anpassung von GmbH-Gewinnabführungsverträgen (GAV), die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Vor dieser Rechtsänderung scheiterte eine ertragsteuerliche Organschaft, wenn ein unzureichender GAV nicht noch im ersten Organschaftsjahr berichtigt worden ist. Diese Fälle waren indes selten. Im Regelfall ist der Fehler erst später bei einer Betriebsprüfung erkannt worden. Die Folge war, dass die beabsichtigte steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften einer Unternehmensgruppe meist über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren scheiterte und es zu erheblichen Steuernachzahlungen (zzgl. Sollzinsen) kam. » weiterlesen
Beenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts bei der Organgesellschaft automatisch die umsatzsteuerliche Organschaft?
Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich in das Unternehmen der Organmutter eingegliedert ist. Die Organschaft beginnt automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für die Organschaft erfüllt sind und endet automatisch sobald die Voraussetzungen für die Organschaft nicht mehr erfüllt sind. Werden daher bei der Organgesellschaft Maßnahmen des Insolvenzgerichts angeordnet, so stellt sich für die Steuerpflichtigen regelmäßig die Frage, ob die Voraussetzungen der Organschaft weiterhin vorliegen und wie daher in den Umsatzsteuervoranmeldungen verfahren werden soll. » weiterlesen
Aktuelle Praxisprobleme bei der Heilung von Bilanzierungsfehlern nach dem neuen Organschaftsrecht
Im Rahmen der „Kleinen Organschaftsreform“ wurde in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sätze 4 und 5 KStG eine Regelung zur Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlichen Organschaften aufgenommen. Diese Neuregelung ist am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle (§ 34 Abs. 9 Nr. 7 KStG) und ist daher für die Bilanzierungs- und Steuergestaltungspraxis von großer Bedeutung. » weiterlesen
Problematische Übergangsbestimmungen bei der „Kleinen Organschaftsreform“
Die „Kleine Organschaftsreform“ ist durch das „Gesetz zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. In der Praxis werden viele der Neuregelungen begrüßt. Es sind allerdings auch einige Anwendungsfragen offen geblieben. Allgemein hatte man daher auf ein schnelles, klarstellendes BMF-Schreiben gehofft.
Schreiben des BMF vom 29. 5. 2013 an die Spitzenverbänder der Deutschen Wirtschaft
Mit Schreiben vom 29. 5. 2013 (vgl. DB0611408) hat das BMF auf eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft vom 19. 4. 2013 geantwortet und zumindest partiell die Auffassung der Finanzverwaltung zu kritischen Punkten erkennen lassen, die Zweifelsfragen teilweise jedoch auch als „eher theoretischer Natur“ abgetan (vgl. dazu auch Dötsch/Pung, DB 2013 S. 2169). Gleichzeitig wurde mit diesem Schreiben die Hoffnung auf ein baldiges „echtes“ BMF-Schreiben, welches eine Bindungswirkung für die nachgeordneten Behörden entfalten würde, zu Nichte gemacht. » weiterlesen
Ist mit der „kleinen Organschaftsreform“ der große Wurf gelungen?
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts durch den Bundesrat am 1. 2. 2013 wurden u. a. zahlreiche Änderungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft wirksam. Dabei verfolgte der Gesetzgeber allerdings nicht seinen ursprünglichen Plan der Abschaffung der Organschaft zugunsten der Einführung einer Alternative wie beispielsweise das Gruppenbesteuerungsmodell. Das Gesetz enthält vielmehr Modifikationen der bestehenden Regelungen, hier insbesondere der §§ 14 und 17 KStG, die sowohl materiell-rechtlicher als auch verfahrensrechtlicher Natur sind. Die Gesetzesänderung bringt für Unternehmen einerseits eine Reihe von Erleichterungen, da insbesondere die bisher sehr strengen Anforderungen an die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen etwas gelockert wurden. Andererseits sind aber beispielsweise mit der eingeschränkten Verlustnutzung Regelungen eingeführt worden, die überaus kritisch zu beurteilen sind. » weiterlesen