Ertragsteuerliche Organschaft und Gewinnabführungsverträge – eine unheilvolle Verbindung?

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

Das ertragsteuerliche Gestaltungsinstrument der Organschaft weist eine enge Verbindung zum Gesellschaftsrecht auf. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft führen zu einer weitgehend deckungsgleichen inländischen Ergebnispoolung an der Unternehmensspitze. Die Organgesellschaft – im klassischen Fall eine inländische AG – muss sich durch einen mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ihre Muttergesellschaft (= Organträger) abzuführen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Im Verlustfall muss die Mutter die negativen Ergebnisse tragen. Es entsteht eine unternehmensvertragliche Risikogemeinschaft, ein Haftungsverbund (§ 73 AO). Entsprechendes gilt für eine inländische GmbH als Organgesellschaft, wobei § 17 Satz 2 KStG ergänzend eine ausdrückliche Bezugnahme auf §§ 301, 302 AktG verlangt. Bedingt durch die Ergebnisabführungsverpflichtung weist die Organgesellschaft deshalb immer ein „Null-Ergebnis“ aus. » weiterlesen

Hessen ergreift Initiative zur Gruppenbesteuerung

StB Prof. Dr. Dieter Endres ist Leiter der Steuerabteilung und Vorstand der PwC AG, Frankfurt/M.

Der Reformbedarf bei der Organschaft ist nicht erst aufgrund der aktuellen Diskussion um die extremen Formalerfordernisse eines EAV offensichtlich. Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft vorgesehen. Ende Mai hat nun das Hessische Ministerium der Finanzen die Initiative ergriffen und ein Diskussionspapier über die Ausgestaltung einer neuen Gruppenbesteuerung vorgelegt. » weiterlesen

Deutschland braucht eine moderne Gruppenbesteuerung

Die Fortentwicklung der mehr als 100 Jahre alten Organschaft hin zu einer modernen Gruppenbesteuerung ist überfällig. Die deutsche Wirtschaft leidet unter einem übergroßen Formalismus und den Risiken, die sich aus der Anknüpfung an das Gesellschaftsrecht ergeben. Die Finanzverwaltung steht dem im Einzelfall bestehenden Gestaltungspotenzial verständlicherweise skeptisch gegenüber und bindet unnötig Kapazitäten mit der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Details. Die Verletzung höherrangigen europäischen Rechts sind bei der national begrenzten Organschaft eklatant, sodass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann der Europäische Gerichtshof Grenzen setzen wird. Die Fachwelt wartet daher gespannt auf die konkrete Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziels. » weiterlesen

Marks & Spencer lebt!

Totgesagte leben manchmal doch länger. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer (Urteil vom 13. 12. 2005 – Rs. C-446/03, DB 2005 S. 27) hat 2005 die Europarechtler überrascht und die Finanzminister erfreut. Hatten doch die meisten Beobachter des Luxemburger Gerichtshofs erwartet, dass dieser eine phasengleiche Verlustverrechnung verlangen würde. Nur dann wären nämlich Verluste EU-ausländischer Tochtergesellschaften exakt gleich behandelt worden wie Verluste nationaler britischer Tochtergesellschaften. Das hätte voraussichtlich hohe Steuerausfälle für alle EU-Staaten bedeutet, deren Steuerrecht eine nationale Gruppenbesteuerung kennt, da diese damit automatisch europäisiert worden wäre. Die Sorge der Fisci um ihr nationales Steueraufkommen war daher groß und hat offenbar auch den EuGH dazu veranlasst, in seinem Urteil eine salomonische Lösung zu formulieren. » weiterlesen