Eisern verpachtetes Inventar – Was ist zu aktivieren bei wem und wann?

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat mit Urteil vom 12.02.2015 (IV R 29/12, DB0694760) entschieden, eine Instandhaltungsforderung, die einem Verpächter gegen seinen Pächter zusteht, sei nicht zu aktivieren. Die Entscheidung deckt allerdings nicht sämtliche in Pachtverträgen anzutreffende Substanzerhaltungsansprüche ab. Sie dürfte in einigen Branchen zu Rechtsunsicherheiten führen. Hierzu gehören Bilanzierungsfragen bei „eisern verpachtetem Inventar“, wie es beispielsweise im Hotelgeschäft oder im Klinikbereich vorkommt. » weiterlesen