Pauschalbesteuerung von Gegenwertzahlungen auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mit den am 29.01.2014 veröffentlichten Beschlüssen vom 14.11.2013 (Az. VI R 50/12,  DB 2014 S. 216 und VI R 49/12,  DB 2014 S. 221) hat der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die in § 40b Abs. 4 EStG angeordnete Pauschalversteuerung sog. Gegenwertzahlungen mit Art. 3 GG vereinbar ist. Für die Praxis ist die Entscheidung aufgrund der zahlreichen offenen Fälle von hoher Relevanz. » weiterlesen

Betriebsausgaben als fiktive Einnahmen – Das Bundesverfassungsgericht muss über den verfassungsrechtlichen Kern des objektiven Nettoprinzips entscheiden

Prof. Dr. Dieter Birk Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

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Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Vom BFH gibt es Erfreuliches zu berichten: Der VI. Senat hat mit Beschlüssen vom 14. 11. 2013 (VI R 49/12,  DB0648350, und VI R 50/12, DB 2014 S. 216) dem Bundesverfassungsgericht § 40b Abs. 4 EStG vorgelegt. Er hält diese Vorschrift für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Leistungsfähigkeitsprinzip, da der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen an Versorgungseinrichtungen, die gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG als Arbeitslohn fingiert werden, pauschale Lohnsteuer selbst und endgültig zu tragen habe. Damit werde das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit „in krasser Weise verfehlt“. Gründe, die diesen Verstoß rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich. » weiterlesen