Die Spitzelsteuer

Prof. Dr. Dieter Birk Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Prof. Dr. Dieter Birk
Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Es wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und taucht auch in keinen Haushaltsplänen auf: Der Staat gibt für seine Spitzel viel Geld aus. Laut einem Spiegelbericht vom 7. 2. 2013 hat der NPD-Funktionär und Informant des Thüringer Verfassungsschutzes Tino Brandt 200.000 € für seine fragwürde Tätigkeit bezahlt. Allein zwischen 1994 und 2000 sind nach Aussagen des Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz 1,5 Mio € für nachrichtendienstliche Zwecke geflossen. Nach einem Zeitungsbericht hat das Land Rheinland Pfalz im April 2013 rund 4,4 Mio € für den Ankauf von Datensätzen auf diversen Steuer-CDs ausgegeben.

Da alle diese Informanten anonym sind, d.h. ihre Identität nicht preisgegeben wird, bleiben die Zuflüsse auch den Finanzämtern verborgen. Die Wahrung der Anonymität von V-Personen schließe – so heißt es in einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine parlamentarische Anfrage im Dezember 2012 im Thüringer Landtag– eine individuelle Besteuerung aus. „Steuerschnäppchen für spitzelnde Neonazis?“, so schrieb die Ostthüringer Zeitung am 6. 2. 2013.  Oder geht man vertrauensselig davon aus, dass der Empfänger die üppigen Zahlungen von sich aus in der  Steuererklärung angibt? Das wird man nicht annehmen können. » weiterlesen

Versteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Mitarbeiter

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

Seit 2007 kann ein Unternehmen, das einem Geschäftspartner oder Mitarbeiter ein Geschenk macht, diese Zuwendung pauschal versteuern (§ 37b EStG). Der Vorteil: Der Empfänger muss das Geschenk nicht versteuern. Diese Regelung ist sinnvoll, hat jedoch seit der Einführung viele Fragen aufgeworfen. Fallen auch für einen ausländischen Empfänger Steuern an? Gibt es eine Freigrenze, bis zu der Geschenke steuerfrei sind? Was ist mit der Teilnahme an Kundenveranstaltungen mit geselligem Charakter? Diese Detail-Fragen hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in drei aktuellen Urteilen beantwortet. » weiterlesen

Steuerfreies Erwerbseinkommen – ein längst überholtes Privileg der Abgeordneten

Die Vorschrift ist unscheinbar, und wer sie unbefangen und ohne nähere Kenntnis liest, wird ihre Begünstigungsdimension kaum erahnen können: Gemäß § 3 Nr. 12 EStG sind die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Bezüge steuerfrei, wenn sie entweder kraft Gesetzes oder von der Bundes- oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind und als solche im Haushaltsplan ausgewiesen werden. Rund 48.000 € erhält ein Bundestagsabgeordneter aufgrund dieser Bestimmungen jährlich an steuerfreien Zuwendungen. In welcher Höhe tatsächlich Aufwand anfällt, spielt keine Rolle. Seit langem überwiegen in der Steuerrechtswissenschaft die Stimmen, die dieses Privileg für verfassungswidrig halten und fordern, Abgeordnete sollten wie jeder Normalbürger ihre Bezüge voll versteuern und Aufwendungen, die sie im Zusammenhang mit der Mandatswahrnehmung zu tragen haben (viele Aufwendungen wie z. B. Reisen trägt ohnehin der Steuerzahler) als Werbungskosten geltend machen. Mit Spannung wurde deshalb die Entscheidung des BVerfG über zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Abgeordnetenprivileg erwartet. » weiterlesen