Selbst steuerlichen Laien ist bekannt: Arbeitslohn wird bei Zufluss besteuert. Dies hört sich einfach an, ist es oftmals aber nicht. Denn Arbeitslohn kann auf verschiedene Art und Weise zufließen, als Barlohn durch Zahlung, in der Regel auf ein Konto des Mitarbeiters, oder durch Gutschrift in den Büchern des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber den gutgeschriebenen Betrag zugunsten des Mitarbeiters eindeutig vom Arbeitgebervermögen separiert. » weiterlesen