BFH erleichtert freiberufliche Praxiseinbringungen

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, KPMG, Köln

Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 4. 12. 2012 (VIII R 41/09, DB 2013 S. 381) wichtige Grundsätze zur Umstrukturierung von Freiberuflerpraxen aufgestellt. Der Streitfall spielt im Jahre 1997 und ist ein „Klassiker“: Ein Steuerberater führt eine Einzelpraxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die er unter Aufdeckung stiller Reserven (vor allem Mandantenstamm und Praxiswert) in eine Sozietät in Gestalt einer Freiberufler GbR ein­bringt; den Einbringungsgewinn versteuert er anschließend wohl mit dem damaligen „halben Steuersatz“ (§§ 18 Abs. 3, 16, 34 EStG). Die bis zum Einbringungsstichtag in der Einzelpra­xis entstandenen Forderungen (und auch Verbindlichkeiten) blieben außen vor und sollten mit jeweiligem Zahlungseingang verteilt über mehrere Jahre als laufende § 18-Einkünfte erfasst werden. Die Finanzverwaltung verlangt nach einer Außenprüfung stattdessen eine „Zwangs­entnahme“ der Forderungen in das Privatvermögen mit ihrem Teilwert. Dagegen wehrt sich der Steuerberater und bekommt nun vom BFH in Bestätigung der erstinstanzlichen Entschei­dung des FG Münster vom 23. 6. 2009 (1 K 4263/06 F, EFG 2009 S. 1915) Recht. » weiterlesen

Veräußerung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft kein (steuerlicher) Veräußerungsvorgang

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 25. 7. 2012 hat der BFH die Entscheidung vom 26. 4. 2012 (IV R 44/09, DB 2012 S. 1656) veröffentlicht. Bei der Klägerin handelt es sich um eine gewerblich tätige PersGes., die als Kommanditistin zu 99% an einer vermögensverwaltenden PersGes. (KG) beteiligt war (sog. Zebragesellschaft). Die Klägerin veräußerte (zu fremdüblichen Konditionen) aus ihrem Betriebsvermögen ein Grundstück an die vermögensverwaltende KG, das hohe stille Reserven aufwies. In der Handelsbilanz der vermögensverwaltenden KG wurde das Grundstück mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Klägerin stufte den Vorgang i. H. ihrer Kommanditbeteiligung an der vermögensverwaltenden KG steuerlich nicht als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang ein. » weiterlesen

Der Rechtstypenvergleich – archaische Prinzipien im Zeitalter der Globalisierung

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das deutsche Steuerrecht folgt – wie international üblich – dem sog. Welteinkommensprinzip, d. h. das weltweite Einkommen jedes deutschen Stpfl. unterliegt der deutschen ESt bzw. KSt. Unternehmen üben ihre internationalen Aktivitäten praktisch ausschließlich über ausländische Tochtergesellschaften aus. Hier stellt sich zunächst die – scheinbar banale – Frage, wie diese ausländischen Gesellschaften für deutsche Steuerzwecke einzustufen sind. Die gleiche Frage stellt sich, wenn ausländische Gesellschaften in Deutschland tätig werden.

Hier hat die Rspr. schon vor Jahrzehnten den sog. Rechtstypenvergleich entwickelt: Es ist anhand der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der betreffenden Gesellschaft zu prüfen, ob diese rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen PersGes. oder KapGes. vergleichbar ist. » weiterlesen

Die PartG mbB als Agent Provocateur einer rechtsformneutralen Besteuerung?

Jun.-Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Darmstadt

Gelegentlich laufen Fortschritte der steuerrechtlichen Grundlagenforschung und rechtspolitische Entwicklungen unbemerkt aufeinander zu. Dann können sich aus vermeintlich akade­mischen Gedankenspielen unerwartete praktische Fragestellungen entwickeln.

Anfang Februar hat das BMJ den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) veröffentlicht (vgl. Meldung unter DB0467277). Ziel des Entwurfs ist es, die anerkannte „transparente Besteuerung“ der Partnerschaftsgesellschaft, also deren ertragsteuerrechtliche Qualifikation als Mitunternehmerschaft, mit einer wirksamen Beschränkung der Außenhaftung dieser Gesellschaftsform zu verbinden. Die den freien Berufen vorbehaltene Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft erlaubt bisher nur eine Haftungskonzentration auf den handelnden Berufsträger. In teamorientiert arbeitenden Sozietäten bereitet die Abgrenzung dieser Handelndenhaftung große Schwierigkeiten. Dies soll mit ein Grund dafür sein, dass zahlreiche große RA-Kanzleien mittlerweile in der ausländischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) firmieren, die die Steuerrechtspraxis als Mitunternehmerschaft anerkennt, die aber zugleich eine umfassendere Haftungsbeschränkung vorsieht. Dieser ausländischen Konkurrenz möchte das BMJ nunmehr eine deutsche Alternative entgegenstellen, die wie die LLP GewSt-Freiheit, steuerliche Transparenz und Haftungsbeschränkung verbindet. Dazu soll das PartGG durch einen § 8 Abs. 4 ergänzt werden:

» weiterlesen

Abfärbung und Infektion im Steuerrecht – noch zeitgemäß?

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Abfärbung und Infektion sind Begriffe, die der steuerrechtlich nicht so Bewanderte eher selten mit dem Steuerrecht in Verbindung bringt, sondern eher im Haushalt oder beim Arzt verortet. Während man diese Dinge im normalen Leben mit ein wenig Umsicht recht erfolgreich vermeiden kann, hält das Steuerrecht insoweit subtile Fallstricke bereit.

Unter gewerblicher Abfärbung oder Infektion versteht man im Steuerrecht Folgendes: Wenn eine PersGes. verschiedene Tätigkeiten ausübt, die teils gewerblich und teils nicht gewerblich sind, dann wird für steuerliche Zwecke unterstellt, dass sämtliche Tätigkeiten gewerblich sind. Interessanterweise gilt dies allerdings nicht für natürliche Personen. Bei diesen werden die Tätigkeiten getrennt beurteilt.

Bedeutung erlangt diese Frage vor allem bei Freiberuflersozietäten sowie vermögensverwaltenden PersGes., wie z. B. Fonds- oder Familiengesellschaften.

Als Grund für diese Sonderbehandlung von PersGes. werden angeblich bestehende Schwierigkeiten angeführt, bei einer PersGes. Einkünfte unterschiedlicher Einkunftsarten zu ermitteln. In der Tat können in Grenzbereichen Schwierigkeiten bestehen, gewerbliche von freiberuflichen Einkünften oder von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung abzugrenzen. Diese Schwierigkeiten sind aber sachlich begründet und nicht so sehr in dem Umstand, dass die Einkünfte von derselben Person erzielt werden. Es ist daher nicht einsichtig, warum das, was bei natürlichen Personen geht, nicht auch bei PersGes. möglich sein soll.

Während die gewerbliche Abfärbung bzw. Infektion bei Freiberuflersozietäten aus einkommensteuerlicher Sicht praktisch keine nachteiligen Folgen hat, kann es bei vermögensverwaltenden PersGes. ggf. zu einer gewissen Schlechterstellung kommen. Insbesondere im Bereich der Kapitaleinkünfte kommt bei gewerblicher Abfärbung bzw. Infektion der normale progressive Steuersatz (bis zu 45%) anstelle des Abgeltungsteuersatzes (25%) zur Anwendung. » weiterlesen

Zur steuerbegünstigten Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Voraussetzung für eine steuerbegünstigte Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist unter anderem eine „unmittelbare“ Beteiligung des Schenkers an der Gesellschaft. Fraglich ist, ob eine unmittelbare Beteiligung an der Kapitalgesellschaft für Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerzwecke auch vorliegt, wenn der Schenker über eine zwischengeschaltete vermögensverwaltende Personengesellschaft an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Nach einer Entscheidung des FG Köln ist die Frage – zu Gunsten des Steuerpflichtigen – zu bejahen (Urteil vom 16. 11. 2011, 9 K 3087/10, Revision anhängig, Az. des BFH: II R 4/12). » weiterlesen

„Erstinstanzliche Neuigkeiten“ zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

In der Konzernsteuerpraxis stellen sich regelmäßig Zweifelsfragen zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen einer Organgesellschaft. Dabei kann schon fraglich sein, ob ein bestimmter Sachverhalt überhaupt eine Minder- oder Mehrabführung darstellt. In diesem Zusammenhang ist auf zwei finanzgerichtliche Entscheidungen hinzuweisen, die für die konzernsteuerrechtliche Gestaltungs- und Abwehrberatung von Bedeutung sein dürften. » weiterlesen

Der Bundesfinanzhof und die ungarische Personengesellschaft

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Der BFH befasst sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 25. 5. 2011 (I R 95/10, DB 2011 S. 6) mit interessanten international-steuerlichen Fragen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung. Ein klassischer internationaler Qualifikationskonflikt ist vom BFH zu lösen; transparentes und intransparentes Besteuerungskonzept bei Personengesellschaften stoßen aufeinander. » weiterlesen